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| Behrens Post #1 | Verfasst am 09.05.2009, 16:04 Titel: Fernabfragegesetz | Zitat |
![]() Registriert seit 11.08.2007 Beiträge: 372 Punkte: 24 | Hi, hab mal eine Frage zum Rückgaberecht. Es heißt ja, wenn der Wert unter 40,- Euro liegt muss der Käufer die Kosten für den Versand zurück zum Händler tragen, nun meine Frage: Geg.: 1 Artikel für 39,99 Euro + 4,95 Euro Versandkosten. Rechnungsbetrag: 44,94 Euro. Gilt hier als Wert der Rechnungsbetrag oder ist alleine der Preis des Artikels maßgebend? Muss der Käufer in diesem Fall für die Versandkosten aufkommen oder nicht? | |

| andihis Post #2 | Verfasst am 10.05.2009, 13:14 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 15.06.2007 Beiträge: 813 Punkte: 98 | Ich kann zwar die Rechtsberatung von einem Anwalt nicht ersetzen, aber ich denke, dass da der Wert des Artikels, also in deinem Fall 39,95 Euro zählt. Die Versandkosten darf man da nicht einrechnen. lg. andihis _________________ an. di .hi .s | |

| tobi4u Post #3 | Verfasst am 10.05.2009, 23:47 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 30.11.2007 Beiträge: 57 Punkte: 285 | Ja immer der Warenwert Höchsten der Händler ist kulant... | |

| andihis Post #4 | Verfasst am 11.05.2009, 19:34 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 15.06.2007 Beiträge: 813 Punkte: 98 | Warenwert ist das Wort, genau ![]() Heisst das Gesetz nicht Fernabsatzgesetz oder hat das wirklich was mit Fernabfrage zu tun? _________________ an. di .hi .s | |

| tobi4u Post #5 | Verfasst am 11.05.2009, 23:58 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 30.11.2007 Beiträge: 57 Punkte: 285 | Also so steht das nirgends Findet man eher unter "Widerrufsbelehrung", die nicht überall gleich ist also immer erst prüfen ![]() | |

| ozero Post #6 | Verfasst am 13.05.2009, 09:52 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 13.04.2004 Beiträge: 129 Punkte: 48 | Vielleicht "Fernababsatzgesetz" ?! | |

| h3adbang3r Post #7 | Verfasst am 16.05.2009, 08:09 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 05.08.2007 Beiträge: 38 Punkte: 194 WWW | § 361a BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen [...] (2) [...] Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. [...] | |

| Behrens Post #8 | Verfasst am 16.05.2009, 15:34 Titel: Re: | Zitat |
![]() Registriert seit 11.08.2007 Beiträge: 372 Punkte: 24 | h3adbang3r hat folgendes geschrieben: § 361a BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen [...] (2) [...] Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. [...] Ja, also hab die Waren nicht zurückgesendet sondern behalten, aber hatt mich eben interessiert. Bezieh ich mich auf obiges Zitat, hab ich ja für über 40 Euro bestellt (eben inkl. Versandkosten), da ich ja keine extra Rechnung über den Versand von Hermes oder DHL bekomme. Warenwert allerdings 39,99 Euro, damit < 40,- Euro. Man müsste Jurist sein ![]() | |

| h3adbang3r Post #9 | Verfasst am 16.05.2009, 17:48 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 05.08.2007 Beiträge: 38 Punkte: 194 WWW | Es handelt sich um den Bestellwert. Bestellwert ist immer ohne Versandkosten. Selbst wenn Du für zB. 49,00€ bestellst, und 10,00€ Rabatt bekommst, liegt der Bestellwert unter den magischen 40€ und Du musst somit die Kosten der Rücksendung tragen. | |

| Behrens Post #10 | Verfasst am 17.05.2009, 19:19 Titel: | Zitat |
![]() Registriert seit 11.08.2007 Beiträge: 372 Punkte: 24 | Ok Danke | |

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