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Fernabfragegesetz


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Behrens
Post #1
Verfasst am 09.05.2009, 16:04
Titel: Fernabfragegesetz
Zitat


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Hi, hab mal eine Frage zum Rückgaberecht.
Es heißt ja, wenn der Wert unter 40,- Euro liegt muss der Käufer die Kosten für den Versand zurück zum Händler tragen, nun meine Frage:

Geg.: 1 Artikel für 39,99 Euro + 4,95 Euro Versandkosten.
Rechnungsbetrag: 44,94 Euro.

Gilt hier als Wert der Rechnungsbetrag oder ist alleine der Preis des Artikels maßgebend? Muss der Käufer in diesem Fall für die Versandkosten aufkommen oder nicht?
andihis
Post #2
Verfasst am 10.05.2009, 13:14
Titel:
Zitat



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Ich kann zwar die Rechtsberatung von einem Anwalt nicht ersetzen, aber ich denke, dass da der Wert des Artikels, also in deinem Fall 39,95 Euro zählt. Die Versandkosten darf man da nicht einrechnen.
lg. andihis

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an. di .hi .s
tobi4u
Post #3
Verfasst am 10.05.2009, 23:47
Titel:
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Ja immer der Warenwert Höchsten der Händler ist kulant...
andihis
Post #4
Verfasst am 11.05.2009, 19:34
Titel:
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Warenwert ist das Wort, genau
Heisst das Gesetz nicht Fernabsatzgesetz oder hat das wirklich was mit Fernabfrage zu tun?

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an. di .hi .s
tobi4u
Post #5
Verfasst am 11.05.2009, 23:58
Titel:
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Also so steht das nirgends Findet man eher unter "Widerrufsbelehrung", die nicht überall gleich ist also immer erst prüfen
ozero
Post #6
Verfasst am 13.05.2009, 09:52
Titel:
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Vielleicht "Fernababsatzgesetz" ?!
h3adbang3r
Post #7
Verfasst am 16.05.2009, 08:09
Titel:
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WWW
§ 361a BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

[...]
(2) [...] Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. [...]
Behrens
Post #8
Verfasst am 16.05.2009, 15:34
Titel: Re:
Zitat


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h3adbang3r hat folgendes geschrieben:
§ 361a BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

[...]
(2) [...] Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. [...]


Ja, also hab die Waren nicht zurückgesendet sondern behalten, aber hatt mich eben interessiert. Bezieh ich mich auf obiges Zitat, hab ich ja für über 40 Euro bestellt (eben inkl. Versandkosten), da ich ja keine extra Rechnung über den Versand von Hermes oder DHL bekomme.

Warenwert allerdings 39,99 Euro, damit < 40,- Euro.
Man müsste Jurist sein

h3adbang3r
Post #9
Verfasst am 16.05.2009, 17:48
Titel:
Zitat



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WWW
Es handelt sich um den Bestellwert. Bestellwert ist immer ohne Versandkosten.

Selbst wenn Du für zB. 49,00€ bestellst, und 10,00€ Rabatt bekommst, liegt der Bestellwert unter den magischen 40€ und Du musst somit die Kosten der Rücksendung tragen.
Behrens
Post #10
Verfasst am 17.05.2009, 19:19
Titel:
Zitat


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Ok Danke
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