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Victorvox "zockt ab": Rechnung für SIM-Karte


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mysorexxxx
Post #1
Verfasst am 10.08.2007, 15:09
Titel: Victorvox "zockt ab": Rechnung für SIM-Karte
Zitat



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Hallo, wer weiß Rat zu folgendem Problem: Mein Victorvox-Kartenvertrag ist nach fristgemäßer Kündigung meinerseits kürzlich abgelaufen. Nun verlangt V. 29,65 € für die SIM-Karte. Nach den aktuellen AGB von V. "hat der Kunde die SIM-Karte (bei Beendigung des Kundenverhältnisses) innerhalb von 3 Wochen...an V. zurückzusenden. Verstößt der Kunde dagegen, behält V. das Pfand in Höhe von EUR 29,65...als pauschalierten Schadenersatz ein...". Da ich diese Regelung nicht mehr im Gedächtnis hatte, sind inzwischen mehr als drei Wochen vergangen mit der Folge, dass V. den Betrag kurzer Hand abgebucht hat. Natürlich werde ich sofort widersprechen und das Geld über meine Bank "zurückholen" und ausweislich einiger Foren anderen Orts weiß ich auch, dass ich kein Einzelfall bin und der allgemeine Verdruß über diese von V. praktizierte unseriöse Geschäftspraxis groß ist. Und natürlich werde ich zunächst nicht zahlen mit Blick auf § 9 des AGB-Gesetzes (wegen unangemessener Benachteiligung). Mich würde nun interessieren, ob jemand von Euch trotz formal erfülltem Tatbestand der o.a. AGB erfolgreich die Zahlung verweigert hat oder sich jemand sogar schon erfolgreich vor Gericht gestritten hat,

Vielen Dank schon jetzt!
Slobo
Post #2
Verfasst am 10.08.2007, 16:23
Titel: Re: Victorvox "zockt ab": Rechnung für SIM-Karte
Zitat


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mysorexxxx hat folgendes geschrieben:
Nach den aktuellen AGB von V. "hat der Kunde die SIM-Karte (bei Beendigung des Kundenverhältnisses) innerhalb von 3 Wochen...an V. zurückzusenden. Verstößt der Kunde dagegen, behält V. das Pfand in Höhe von EUR 29,65...als pauschalierten Schadenersatz ein...". Da ich diese Regelung nicht mehr im Gedächtnis hatte,


Nun, jede SIM-Karte gehört dem Anbieter. Nur viele Anbieter verlangen keine Gebühren für die Sim-Karte, weil sie dies als Serviceleistung sehen und dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellen.
Victorvox, simply, etc. ist da anderer Meinung und nachdem du die AGBs beim Abschluß des Vertrages unterschrieben hast war es dir bewußt, was du tust.
DU wurdest nicht gezwungen diesen Vertrag einzugehen und wenn in den AGBs drinsteht, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Karte innerhalb 3 Wochen zurückzusenden ist, ist das ja wohl nicht der Fehler von Victorvox dir das vorher schon bekannte Pfand einzuziehen.
Meines Erachtens hast du keine Chance da etwas durchzusetzen, du wirst nur kläglich scheitern. Ich würde wenn es geht die Karte jetzt noch nachschicken und schreiben, du wärst im Urlaub gewesen und konntest es nicht erledigen.

Nächstes Mal informiere dich besser über die ominösen Firmen, die nur kundenunfreundliche Politik betreiben und schließe einfach keine Verträge dort ab, dann musst du auch nichts bezahlen.

MFG Slobo
mysorexxxx
Post #3
Verfasst am 10.08.2007, 22:13
Titel: So einfach ist es nicht...
Zitat



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weil es AGB`s gibt, die unzulässig sind, vgl. etwa das Urteil des BGH zum (unzulässigen) zeitlichen Verfall von Telefonkarten: Kennst Du
§ 9 des AGB-Gesetzes? (wegen unzulässiger Benachteiligung) Ich habe parallel eine Anfrage bei der Verbraucherschutzzentrale Berlin gestartet...mal sehen, was von dort kommt. Und da kommt es auf die Kenntnis der entsprechenden AGB eben überhaupt nicht an: Es gibt AGB`s, die schlicht und einfach von Anfang unzulässig sind. Mit entsprechenden Folgen für den Verwender, hier wäre das Victorvox. Dein Rat also in Ehren, leider aber nicht zielführend.


bernbayer
Post #4
Verfasst am 10.08.2007, 22:53
Titel:
Zitat


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Im Prinzip hast du Recht, AGBs können Klauseln enthalten die ungültig sind, weil sie rechtswidrig sind. Ob das bei dem Kartenpfand der Fall ist, das ist zumindest zeifelhaft. Die Simkarte ist Eigentum von "Victorvoxx und wenn die "Leihgabe" bei Bendigung des Vertrages nicht zurückgegeben wird muß sie bezahlt werden. Allerdings ist der geforderte Betrag unverhältismäßig hoch für eine Simkarte und könnte von der Höhe her zu beanstanden sein.
Slobo
Post #5
Verfasst am 11.08.2007, 00:12
Titel: Re: So einfach ist es nicht...
Zitat


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mysorexxxx hat folgendes geschrieben:
weil es AGB`s gibt, die unzulässig sind, vgl. etwa das Urteil des BGH zum (unzulässigen) zeitlichen Verfall von Telefonkarten: Kennst Du
§ 9 des AGB-Gesetzes? (wegen unzulässiger Benachteiligung) Ich habe parallel eine Anfrage bei der Verbraucherschutzzentrale Berlin gestartet...mal sehen, was von dort kommt. Und da kommt es auf die Kenntnis der entsprechenden AGB eben überhaupt nicht an: Es gibt AGB`s, die schlicht und einfach von Anfang unzulässig sind. Mit entsprechenden Folgen für den Verwender, hier wäre das Victorvox. Dein Rat also in Ehren, leider aber nicht zielführend.


Wie schon bernbayer treffend formuliert hat, kann vielleicht nur die Höhe beanstandet werden, weil die doch höher erscheint als z.b. bei einer Ersatzkarte (bei o2 15EUR bei vodafone 20EUR bei cellway 25EUR, also so unverhältnismäßig finde ich 29,65EUR nicht)
Wenn aber die Ersatzkarte bei Victorvox auch mit dem Preis zur Buche schlägt, so können sie das vielleicht verwaltungstechnisch irgendwie erklären.

Zielführend wird mein Rat mit Sicherheit nicht sein, aber so ganz verstehe ich deine Aufregung nicht.

Also mir kommt es auf jeden Fall an, dass ich weiss, was in den AGBs steht bevor ich dort unterschreibe. Oder unterschreibst du einen Vertrag mit einer Firma und kennst nicht mal die AGBs, die du mit deiner Unterschrift oder deinem Klick bestätigt hast?
Behrens
Post #6
Verfasst am 21.08.2007, 10:36
Titel:
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Meines Erachtens nach ist ein "pauschalierten Schadenersatz" strittig ob das rechtswirksam ist, da es immer auf die Sachlage drauf ankommt. Dennoch ist die Klausel plausibel eine Gebühr zu erheben, wenn die Karte nicht zurückgesendet wird, da Kosten entstehen wenn ein Servicemitarbeiter sich dem annehmen muss wenn eine Karte nicht zurückgesendet wird, eine mahnung muss erstellt werden und was weiß ich noch alles.

Man kann nur draus lernen und in Zukunft nicht diesen Anbieter mehr zu nutzen geschweige denn zu empfehlen, da bei meinem bisherigen Anbieter (E-Plus) ich die Karten immer behalten konnte, die können damit auch nix mehr anfangen nach 2 Jahren und schmeißen die wahrscheinlich weg.

Ist wohl wieder nur eine Möglichkeit Kunden das Geld abzuknöpfen.
vonAquin
Post #7
Verfasst am 21.08.2007, 17:43
Titel:
Zitat
Nicht registriertes Mitglied
Ob das nun Abzocke ist oder nicht, wenn das in den AGB stand, wirst Du wohl zahlen müssen. Ist nur zu hoffen, dass Victorvox akzeptieren würde, wenn Du die SIM "wegen Urlaub verspätet" zurücksendest. Ein Versuch ist es wohl wert.

Ähnliches habe ich mal mit der lieben Tcom erlebt. Ich hatte da einen Vertrag, u. a. mit einem DSL-Anschluss, abgeschlossen in einem Geschäft. Natürlich wusste ich nicht mehr, dass der DSL-Anschluss extra hätte gekündigt werden müssen. Ersteres tat ich also zu Ende Februar 2003. Ich zog dann um. Und noch später (Juni 2003) meldete ich wieder etwas an - nämlich nur einen Telephonanschluss. Im Oktober plötzlich war die Rechnung wahnsinnig hoch. Ich recherchierte und fand das mit dem DSL heraus (obwohl doch Telekom und Tonline ja soooo dolle getrennt waren zu der Zeit). Wenn die Hucken mir sofort Geld in der 1. Telephonrechnung für dieses DSL abgezogen hätten, hätte ich das natürlich sofort gesehen, hätte das dann, nach Infoeinholung, auch sofort gekündigt und es wären mir keine unnötigen Kosten entstanden. Aber so...
Also wenn die Tcom den Bach runtergeht, werde ich mich freuen, ganz klar.

Zuletzt bearbeitet: 21.08.2007 17:43 - Insgesamt 1 mal bearbeitet.

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suum cuique
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