Noch im Jahr 2007 waren laut Stiftung Warentest bei jedem Mobilfunkanbieter unzulässige Klauseln in Handyverträgen zu finden. Insbesondere waren die Klauseln zum Nachteil der Verbraucher ausgelegt. Nach dieser Untersuchung begannen Verbraucherzentralen im Sommer 2008 die jeweiligen Mobilfunkanbieter anzumahnen. So mussten insgesamt 200 beanstandete Klauseln aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen. (weiterlesen …)

