Wie wir bereits berichteten, hat die Bundesregierungen einigen Abzocke-Methoden durch Call-by-Call-Dienste den Riegel vorgeschoben. Damit soll es dem Verbraucher erspart bleiben Kosten durch Warteschleifen befürchten oder eine Nichterreichbarkeit beim Anbieterwechsel in Kauf nehmen zu müssen.
Die neuen Telekommunikationsgesetze beziehen sich aber natürlich auch auf das Internet und Anbieter müssen zum Beispiel jetzt auch die garantierte Mindestgeschwindigkeit in klarer und leicht verständlicher Form angeben. Das bedeutet auch, dass einige Anbieter nun aus der Reserve gelockt werden und wohl hier und da der Kunde feststellen wird, dass er eine Leistung zahlt, die er gar nicht erhält. Letztlich hat er dadurch eine Möglichkeit des besseren Leistungs- und Preisvergleichs, mehr Bandbreite gibt es dadurch aber natürlich nicht. Weitere Regelungen betreffen auch den Mobilfunkbereich, so zum Beispiel darf der Kunde dem Anbieter untersagen, dass er über die Telefonrechnung Dienste von Drittanbietern abrechnet.
Dem Kunden bieten sich durch die neuen Regelungen durchaus sowohl mehr Schutz vor Abzocke als auch mehr Transparenz bei seinen Kosten bzw. Leistungen, die er zu erwarten hat. Nichts desto gibt es für den Verbraucher mitunter auch Lücken und sogar Nachteile. So hat man bei einer zuverlässigen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr bei Breitbandanbietern einen Stichtag zu erwarten obgleich eine Kündbarkeit jeder Zeit und zu kürzeren Fristen wesentlich verbraucherfreundlicher wäre.
Auch kann der Kunde zwar im Falle eines Umzugs einen triftigen Grund vorweisen, den alten Vertrag zu kündigen, bleibt aber daran gebunden, wenn er in eine WG oder zu einem Lebenspartner zieht. Hier kann der Anbieter nämlich theoretisch liefern wenn bereits ein Anschluss vorhanden ist und die Umzugsregelung ist entkräftet. Von den Gesetzgebungen zu den Call-by-Call-Dienstleistungen wurden zudem die Internet-by-Call-Anbieter gar nicht berücksichtigt. Denn auch hier haben Verbraucher nicht selten große Preisschwankungen zu beklagen, die oft sehr überraschend kommen. Wirklich gelöst wird das Problem nämlich auch durch die Regelung der Online-Dienste von Fremdanbietern nicht, da auch hier die Gefahr vom Kunden erst wahrgenommen werden kann, wenn die überraschend hohe Telefonrechnung im Briefkasten bzw. im E-Mail-Postfach landet.
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