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Neue Telekommunikationsregelungen zugunsten der Kunden

Im letzten Jahr entstanden den Deutschen für teure Warteschleifen Kosten von 140 Millionen Euro. In 0180-Hotlines sollen die Deutschen mehr als 600 Millionen Minuten festgehangen haben, bevor sie Hilfe bekamen, so die Bundestagsfraktion der Grünen.

Damit soll nun Schluss sein, denn ab morgen tritt ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft. Zumindest theoretisch sollen dann die Wartezeiten bei Servicehotlines kostenlos sein. In der Praxis ist die Regelung jedoch nur schrittweise umsetzbar, da die Umstellung technisch sehr aufwändig ist. Spätestens ab dem 1. September 2013 dürfen Anrufer während einer Verbindung nicht mehr in kostenpflichtige Warteschleifen gelegt werden. Eine voraussichtliche Wartezeit soll dem Anrufer künftig angesagt werden.

Auch Call-by-Call-Dienste sollen nutzerfreundlicher werden. So muss zum Beispiel der Preis noch vor dem Gespräch angesagt werden. Wenn dem Anrufer dieser zu hoch erscheint, darf er auflegen und das Gespräch wird nicht in Rechnung gestellt. Ab August diesen Jahres soll die Regelung in Kraft treten.

Nicht länger als einen Tag soll man zudem in Zukunft auf seinen Anschluss warten, wenn man Telefon- oder Internet-Anbieter wechselt. Zudem soll die Möglichkeit gebpoten sein, die Telefonnummer mitzunehmen, wobei sie innerhalb von 24 Stunden wieder freigeschaltet werden muss. Bei Mobilfunkangeboten soll man die Nummer schon vor Ablauf des Vertrages zum neuen Anbieter mitnehmen können.

Die Anbieter sind in Zukunft zudem verpflichtet, wenigstens einen Tarif anzubieten, der eine Höchstlaufzeit von zwölf Monaten hat. Für Internetanschlüsse im Festnetz soll die Mindestgeschwindigkeit angegeben werden.

Die im Vertrag festgelegten Leistungen müssen bei einem Wohnortwechsel des Kunden beibehalten werden, ohne das die Laufzeit automatisch verlängert wird. Sollten die Leistungen am neuen Wohnort nicht realisierbar sein, so steht es dem Kunden frei, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Zudem haben die Handy-User jetzt die Möglichkeit eine Abrechnung von fremden Services über die Telefonrechnung zu verhindern, wozu sie dem Anbieter lediglich eine Mitteilung zukommen lassen müssen. Gegen einzelne Rechnungsposten darf nun ohne drohende Anschlusssperre Widerspruch eingelegt werden, was beim Festnetz schon länger möglich ist.

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1 Kommentar zu „Neue Telekommunikationsregelungen zugunsten der Kunden“

  1. [...] wir bereits berichteten, hat die Bundesregierungen einigen Abzocke-Methoden durch Call-by-Call-Dienste den Riegel [...]

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