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Prepaid Tarife – Gebühr für Guthaben unzulässig

Wenn Restguthaben erstattet werden muss, darf der Prepaid-Provider keine Gebühr dafür verlangen. Denn dies war bisher bei einigen Anbietern noch eine Möglichkeit etwas Geld aus den Kundentaschen zu ziehen. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen klarmobil geklagt und vor Gericht recht bekommen. Klarmobil hat für die Erstattung des Restguthabens eine Gebühr von 6 Euro verlangt.

“Kunden, die sich nach einer Vertragskündigung das Restguthaben auszahlen lassen wollen, sollten dafür 6 Euro extra bezahlen. Für jede Mahnung kassierte Klarmobil 9,95 Euro. Die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit 19,95 Euro büßen”, gab die Verbraucherschutzorganisation bekannt.

Das Restguthaben zu erstatten ist eine gesetzliche Verpflichtung, heißt es im Urteil. Die damit verbundenen Aufwendungen dürfen nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Auch die hohe Mahngebühr sei nicht zulässig. Die Pauschale für geplatzte Lastschriftabbuchungen beinhalte allgemeine Personalkosten, was nicht zulässig sei.

Das Urteil i(18 O 243/10) st noch nicht rechtskräftig. Klarmobil prüft derzeit noch, ob man in Revision gehen will, da das Urteil anscheinend in Teilen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg widerspreche.

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