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Erstes Gerichtsurteil zur Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen

Eine Klage der E-Plus-Gruppe gegen das umstrittene Vergabedesign bei der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen wurde nun in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt – neben der E-Plus Gruppe hatten jedoch auch noch weitere Unternehmen geklagt, hier steht das Urteil noch aus. Sollten diese Klagen jedoch auch abgelehnt werden, dürfte die Frequenzvergabe voraussichtlich wie geplant am 12. April 2010 statt finden.

Im Detail ging es bei der E-Plus Klage um die von der Bundesnetzagentur definierten Bietregeln – hier hatte man  Rechtsverstöße im Vergabeverfahren festgestellt, woraus sich eine Benachteiligung gegenüber den Marktführern im deutschen Mobilfunkmarkt ergibt, die letztlich zu Nachteilen für Verbraucher und den Wettbewerb im Markt für mobiles Breitband führen könnte.

Die Bundesnetzagentur ist ja eigentlich jene Instanz, die für Chancengleichheit bei den Frequenzen sorgen soll. Und laut der E-Plus Gruppe wird sie diesem gesetzlichen Auftrag nur gerecht, wenn sie dazu beiträgt das Duopol im deutschen Mobilfunkmarkt zu beseitigen. – so hatte es übrigens auch die EU-Kommission für die Zeit unmittelbar nach der Auktion gefordert, was den Präsidenten der Bundesnetzagentur immerhin zu der Aussagen veranlasste, eine umfassende Marktanalyse in diesem Bereich durchführen zu lassen. Es ist also noch nicht das letzte Wort gesprochen in dieser Angelegenheit und es bleibt abzuwarten, was sich hier noch in den nächsten Wochen tun wird.

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